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Das
Begräbnis im Alten Ägypten
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Bei der Mehrzahl der Ägypter musste diese Reise wohl in
der Fantasie bzw. in Gedanken stattfinden, da oft nicht die nötigen
finanziellen Mittel zur Verfügung standen (vgl. W. el Saddik 1997). Das
ganze Begräbnis gliederte sich in vier Teile auf, welche durchweg von
Riten und Zaubersprüchen begleitet wurden:
Die einbalsamierte Mumie wurde auf ihrem letzten Weg zum Grab von einem Trauerzug begleitet, bei welchem der Sarg unter einem mit vier Sternen verzierten Baldachin getragen wurde (vgl. Tyldesley 1999). Neben der Familie, Priestern, und Freunden wurde eine Statue des Toten beim Trauerzug getragen, weiterhin begleiteten zwei Frauen, die Isis und Nephthys darstellten die Trauerleute. Nicht selten nahmen bezahlte Klageweiber teil. Die Grabausstattung wurde ebenfalls bei diesem Zug mit transportiert und erst bei Ankunft, in das Grab getragen. Vor dem "Haus der Ewigkeit" wurde der Sarg der Mumie senkrecht aufgestellt und das Mundöffnungsritual vollzogen. Hierdurch konnte der Körper und die Seele des Verstorbenen symbolisch wiederbelebt werden. Diese Aufgabe übernahm ein Sem-Priester, der die schakalförmige Anubismaske trug. Zwei weitere Helfer der anwesenden Priesterschaft berührten den Mund der Mumie mit diversen Gegenständen, währenddessen Zaubersprüche gesprochen wurden. Diese sollten sicher stellen, dass der Verstorbene im Jenseits wieder schmecken, riechen, tasten, sehen, hören, sprechen und sehen konnte. Damit der Tote alle geistigen und körperlichen Funktionen wiedererlangen würde, wurden Reinigungsriten vollzogen, Weihrauch verbrannt und Salböl auf Gesicht und Glieder aufgetragen. Anschließend wurde ein Totenmahl gegessen - ähnlich wie bei uns der Totenschmaus - dem Toten wurden die Grabbeigaben oder Totenopfer ins Grab gelegt und das "Haus der Ewigkeit" für immer verschlossen. Dennoch blieb der Verstorbene nicht vergessen, denn nur wenn die Familie und die Freunde Opferhandlungen und Rituale verrichteten, blieb der Tote im Jenseits nicht vergessen, dem zur Folge hatten auch die Lebenden dem Toten Verpflichtungen gegenüber. |